Liebe Eltern,
die Bundesregierung hat einen bundesweiten Lockdown für die kommenden Wochen – geltend ab Montag, 22. November, verlautbart. Auch im Schulbetrieb werden die Maßnahmen für einen sicheren Schulbetrieb intensiviert – ABER: Die Schulen bleiben geöffnet, für alle, die sie brauchen.
Die wichtigsten Maßnahmen im Überblick:
- Der Stundenplan bleibt aufrecht, der Unterricht findet ganz normal statt – auch Mittagessen und Freizeit bleiben bestehen.
- Für Eltern und Erziehungsberechtigte wird die Möglichkeit geschaffen, ihre Kinder ohne Attest zu Hause zu lassen. Eine Entschuldigung der Eltern reicht aus, es ist kein ärztliches Attest erforderlich. Bitte schriftlich oder telefonisch bekannt geben!
- Schülerinnen und Schüler, die aufgrund des Wunsches der Eltern der Schule fernbleiben, können sich über die Stoffgebiete bei den zuständigen Lehrpersonen informieren (z.B. LMS, Zoom….). Es findet kein flächendeckendes Distance Learning statt, da der Unterricht grundsätzlich in Präsenz stattfindet.
- Wenn Sie Fragen an einzelne Lehrer haben, nutzen Sie bitte die Sprechstunden. Wir bitten um Verständnis, dass wir nicht rund um die Uhr und nicht an Wochenenden zur Verfügung stehen können.
- Da fast alle unsere Schülerinnen und Schüler zur Schule kommen und am Präsenzunterricht teilnehmen, werden wir die Schularbeiten und Tests wie geplant abhalten.
- Der Turnunterricht sollte, wenn möglich, im Freien stattfinden. Bitte entsprechende Kleidung mitgeben!
- Maskenpflicht in allen Schulstufen durchgehend im gesamten Schulgebäude inkl. den Klassen- und Gruppenräumen. Bitte MNS mitgeben!
- Entsprechende Maskenpausen sind für alle Schülerinnen und Schüler eingeplant.
- Die Testung aller ungeimpften und geimpften Schüler und Schülerinnen bleibt aufrecht.
- Falls Ihr Kind außerhalb der Schule ein positives Coronatest-Ergebnis erhält, teilen Sie dies bitte der Schule unverzüglich mit. In diesem Fall müssen entsprechende Schritte eingeleitet werden.
- Genesene Schülerinnen und Schüler sind grundsätzlich 180 Tage vom PCR-Test
befreit. Nach 90 Tagen können sie allerdings freiwillig wieder teilnehmen
(wäre auch empfehlenswert).
Falls weitere Fragen auftauchen, melden Sie sich bitte beim KV Ihres Kindes. Auch die Direktion steht für die Beantwortung von eventuellen Unklarheiten gerne zur Verfügung!
Vielen Dank für Ihre Mithilfe!